Doppelzimmer: | ab 75,00 € * | / ÜN für 2 Personen |
---|---|---|
Einzelzimmer: | ab 55,00 € * | / ÜN |
Frühstück: | 7,00 € pro Person |
*Seit dem 01.01.2014 sind wir verpflichtet eine Übernachtungssteuer (City-Tax) in Höhe von 5% auf den Netto-Übernachtungspreis (exkl. Umsatzsteuer) abzuführen. Berufliche Übernachtungen sind von der Übernachtungssteuer ausgenommen. Wird eine berufliche Veranlassung der Übernachtung vom Gast nicht glaubhaft gemacht, ist die Übernachtungssteuer zunächst von uns an das Finanzamt abzuführen. Der Gast hat in diesem Fall jedoch die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten die Erstattung der Übernachtungssteuer formlos beim Finanzamt zu beantragen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die betriebliche oder berufliche Veranlassung der Übernachtung und die Rechnung oder Bescheinigung des Beherbergungsbetriebes, aus der die Übernachtungssteuer hervorgeht, beizufügen.